Affiliate-Programmbedingungen

Bedingungen für das CalorieMeister Affiliate-Programm · Stand: 20.08.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter des CalorieMeister Affiliate-Programms ist Oliver Demuth, Einzelunternehmer, Am Kirchenberg 9, 2132 Hörersdorf, Österreich (nachfolgend „wir“). Weitere Angaben findest du im Impressum.

Diese Bedingungen gelten für alle von uns ausdrücklich in das Affiliate-Programm aufgenommenen Personen und Unternehmen (nachfolgend „Affiliate“). Abweichende Konditionen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Bewerbung und Teilnahme

Eine Bewerbung führt nicht automatisch zur Teilnahme. Der Vertrag über die Teilnahme kommt erst zustande, wenn wir die Bewerbung ausdrücklich bestätigen und einen persönlichen Creator-Code freischalten.

Affiliates müssen mindestens 18 Jahre alt sein, geschäftsfähig handeln und sämtliche gewerbe-, steuer- und sonstigen berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, die an ihrem Sitz beziehungsweise Wohnort für eine entgeltliche Affiliate-Tätigkeit gelten. Wir können geeignete Nachweise und vollständige Auszahlungsdaten verlangen.

§ 3 Creator-Code, Vorteil und Zuordnung

Der Affiliate erhält einen persönlichen Creator-Code. Ein neuer Nutzer, der diesen Code erfolgreich in CalorieMeister einlöst, erhält nach dem öffentlichen Standardangebot sieben Tage Premium. Die kostenlosen Premium-Tage allein lösen keine Provision aus.

Eine neue provisionsberechtigte Zuordnung entsteht nur, wenn der Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach der Code-Einlösung erstmals ein echtes, bezahltes CalorieMeister-Abo über Apple oder Google abschließt. Maßgeblich ist der erste erfolgreich eingelöste und vom System akzeptierte Empfehlungs- oder Creator-Code des Nutzerkontos. Eine spätere Code-Eingabe, ein Gerätewechsel oder eine Kontoübertragung startet keine neue Zuordnung.

§ 4 Provision und Provisionszeitraum

Die öffentliche Standardprovision beträgt 30 % des berechtigten Netto-Aboerlöses. Der Standard-Provisionszeitraum läuft ab dem ersten bezahlten Abo des vermittelten Nutzers für höchstens zwölf Monate. Beim Jahresabo zählt der erste berechtigte Jahreskauf; beim Monatsabo zählen berechtigte Zahlungen innerhalb dieses Zwölfmonatszeitraums.

Die für einen vermittelten Nutzer beim ersten bezahlten Abo geltende Provisionsrate und Laufzeit werden für diese Zuordnung festgehalten. Spätere Änderungen gelten grundsätzlich nur für neue provisionsberechtigte Nutzer. Individuell schriftlich vereinbarte Konditionen gehen dem öffentlichen Standard vor.

§ 5 Berechtigter Netto-Aboerlös

Ausgangspunkt ist der vom jeweiligen App-Store beziehungsweise dessen Abrechnungsdienst gemeldete Aboerlös. Für den berechtigten Netto-Aboerlös werden insbesondere Store-Anteil, anwendbare Umsatz- und vergleichbare Steuern, Rückerstattungen, Rückbuchungen, Preisnachlässe und sonstige Store-Korrekturen berücksichtigt.

Keine Provision entsteht insbesondere auf kostenlose Premium-Zeiträume, kostenlose oder Testtransaktionen, Eigenempfehlungen, missbräuchliche Mehrfachkonten, vollständig erstattete Zahlungen oder Käufe außerhalb des gültigen Zuordnungs- beziehungsweise Provisionszeitraums. Fehlen für eine Transaktion verlässliche Berechnungsdaten, kann sie bis zur manuellen Prüfung zurückgestellt werden.

§ 6 Sicherheitsfrist, Abrechnung und Auszahlung

Jede positive Provision unterliegt standardmäßig einer Sicherheitsfrist von 35 Tagen ab der zugehörigen Zahlung. Nach Ablauf der Frist wird sie auszahlbar, sofern kein Prüf- oder Korrekturgrund besteht.

Auszahlbare Provisionen werden grundsätzlich monatlich gesammelt. Die Standard-Mindestauszahlung beträgt 50 USD. Wird dieser Betrag nicht erreicht, wird das Guthaben in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen. Auszahlungsmethode, Empfängerdaten, gegebenenfalls erforderliche Rechnung und eine Auszahlung in einer anderen Währung werden vor der ersten Auszahlung abgestimmt und dokumentiert.

§ 7 Rückerstattungen und nachträgliche Korrekturen

Wird eine provisionsrelevante Zahlung erstattet, rückgebucht oder vom Store korrigiert, wird die zugehörige Provision storniert. Bereits ausgezahlte negative Korrekturen dürfen mit künftigen Provisionen verrechnet werden. Reicht das künftige Guthaben nicht aus, stimmen die Parteien einen angemessenen Ausgleich ab.

§ 8 Werbekennzeichnung und zulässige Bewerbung

Der Affiliate muss den kommerziellen Charakter seiner Empfehlung nach dem jeweils anwendbaren Recht klar und eindeutig kenntlich machen, insbesondere durch eine gut sichtbare Kennzeichnung als „Werbung“, „Anzeige“ oder eine gleichwertige eindeutige Formulierung.

Unzulässig sind insbesondere:

  • unwahre, irreführende oder nicht belegbare Aussagen,
  • garantierte Gesundheits-, Heil- oder Abnehmversprechen,
  • Spam, unerwünschte Direktnachrichten oder automatisierte Verbreitung,
  • Eigenempfehlungen, Mehrfachkonten oder sonstige Manipulation,
  • Imitation unserer Marke, Accounts oder Website,
  • Schaltung von Anzeigen auf unsere Markenbegriffe ohne vorherige Zustimmung,
  • Rabatte oder sonstige Vorteile, die nicht von uns bestätigt wurden.

§ 9 Marke und Inhalte

Für die Dauer der aktiven Teilnahme darf der Affiliate von uns bereitgestellte Markenelemente ausschließlich zur vertragsgemäßen Bewerbung von CalorieMeister verwenden. Änderungen, Weitergabe, Registrierung ähnlicher Domains oder Social-Media-Namen sowie der Eindruck einer offiziellen Vertretung sind ohne unsere vorherige Zustimmung nicht erlaubt. Rechte an eigenen Inhalten des Affiliates verbleiben beim Affiliate.

§ 10 Transparenz und Datenschutz

Die technische Zuordnung erfolgt kontobezogen über den Creator-Code und bestätigte Store-Ereignisse. Der Affiliate erhält keinen Zugriff auf Namen, E-Mail-Adressen, Gesundheitsdaten, Mahlzeiten oder sonstige personenbezogene App-Inhalte vermittelter Nutzer. Für die Abrechnung können aggregierte Kennzahlen und transaktionsbezogene Abrechnungsinformationen bereitgestellt werden.

Personenbezogene Daten des Affiliates werden zur Prüfung der Bewerbung, Durchführung des Programms, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 11 Steuern, Abgaben und selbständige Tätigkeit

Der Affiliate handelt selbständig und ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder gesellschaftsrechtlicher Partner von uns. Er ist selbst dafür verantwortlich, Einnahmen ordnungsgemäß zu erklären, erforderliche Rechnungen oder Belege auszustellen und alle anwendbaren Steuern, Abgaben, Sozialversicherungs- und Gewerbepflichten zu erfüllen.

§ 12 Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Ab Beendigung dürfen keine neuen Nutzer mehr provisionsberechtigt zugeordnet werden. Bereits ordnungsgemäß begonnene Provisionszeiträume laufen nach den für sie festgehaltenen Konditionen weiter, sofern die Beendigung nicht auf Betrug, Manipulation oder einem erheblichen Vertragsverstoß beruht.

Bei schwerwiegendem Verstoß dürfen wir den Code sofort deaktivieren, offene Vorgänge prüfen und unberechtigt entstandene Provisionen stornieren. Unstrittige, bereits wirksam entstandene Ansprüche bleiben bestehen.

§ 13 Änderungen des Programms

Wir können das Programm aus sachlichen Gründen weiterentwickeln, einschränken oder beenden. Wesentliche Änderungen werden aktiven Affiliates in Textform mitgeteilt. Änderungen an Provision und Laufzeit gelten grundsätzlich nur für neue Zuordnungen; bereits festgehaltene Konditionen bleiben vorbehaltlich erforderlicher rechtlicher oder missbrauchsbedingter Maßnahmen unberührt.

§ 14 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 15 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Anbieters vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Fragen zum Programm beantworten wir unter affiliate@caloriemeister.app.